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Hörscreening-Gerät 2001

Der Lions Club Dinkelsbühl verhalf bereits im Jahr 2001 dem Krankenhaus in Dinkelsbühl zu einem Hörscreening-Gerät.

Seit dem 01.01.2009 hat jedes Neugeborene deutschlandweit einen Anspruch auf ein Hörscreening, das von den Krankenkassen bezahlt wird. Wie das Hörscreening durchgeführt werden soll wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der "Kinder-Richtlinie" festgelegt. Die Untersuchung findet normalerweise in den ersten Lebenstagen statt.

>> Link "Neugeborenen-Hörscreening in Bayern"

>>Presse FLZ 26. Sep. 2001 "Hör-Test bei Neugeborenen im ganzen Land"

>>Presse FLZ 21. Aug. 2001 "Gehörtest bei Säuglingen bereits wenige Tage nach der Geburt"

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